Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten erteilt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. Die Erteilung erfolgt durch anerkannte Prüfstellen (Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur
Anerkennung des ift Rosenheim).
Hinweis:Das
ift Rosenheim ist gemäß § 21a Abs. 2 Satz 2 MBO i. V. mit § 21 Abs. 6 MBO bzw. den entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnungen verpflichtet, die Allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP´s) nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt zu machen.
Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das
ift Rosenheim durch Übersendung der ABP´s an das Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau (irb) nach. Das irb veröffentlicht die ABP´s in seiner Datenbank auf der Internetseite
www.baudatenbanken.de unter der Rubrik „BZP - Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse“.
Als Service für unserer Kunden finden Sie die wesentlichen Inhalte - der vom
ift Rosenheim erstellten ABP´s - auch auf unserer Homepage.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse sind in folgende Bereiche eingeteilt: