Für die Durchführung von Ersttypprüfungen muss der Hersteller anerkannte Prüfstellen (sogenannte Notified Bodies) beauftragen. Details hierzu sind in den Produktnormen geregelt. Die Notifizierung kann erst nach Verabschiedung der jeweiligen Produktnorm erteilt werden. Das ift Rosenheim ist anerkannte Prüfstelle (Notified Body 0757) für nahezu alle Bauteile und Baustoffe der Fenster-, Fassaden-, Türen- und Torbranche, sofern die Produktnormen schon verabschiedet sind.
Die Liste der europäisch geregelten Bauprodukte, die der CE-Kennzeichnung unterliegen und die dazugehörigen Produktnormen bzw. europäisch technischen Zulassungsrichtlinien sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt, www.dibt.de) erhältlich.
Die bei der CE-Kennzeichnung zu berücksichtigenden Eigenschaften finden sich im Anhang ZA der jeweiligen Produktnorm. Für Vorhangfassaden werden diese gemäss DIN EN 13830 beschrieben.
ift Checkliste "Der Weg zum Ce-Zeichen" - [120 KB]
Notifizierte Stelle 0757 nach BauPG für CE-Zeichen - [19 KB]



