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Bauproduktenverordnung (BauPVo)

Bauproduktenverordnung (BauPVo)
Für den Warenverkehr in der Europäischen Union sind einheitliche Richtlinien für einen reibungslosen Warenverkehr wichtig. Hierzu wurden Richtlinien des Europäischen Rates verfasst, die das CE-Zeichen auch für Bauprodukte als Konformitätszeichen fordern.

Die bisherige Bauprodukten-Richtlinie musste durch nationale Gesetze umgesetzt werden, wodurch es zu erheblichen Unterschieden in den einzelnen Mitgliedsländern kam. Nun wurde die Richtlinie, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen, überarbeitet und als Europäische Verordnung verabschiedet. Diese trat in Teilen am 24. April 2011 in Kraft, vollständig wird sie zum 1. Juli 2013 wirksam.

Damit wird die CE-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben erfolgen. Der freie Warenverkehr und die uneingeschränkte Verwendung der Bauprodukte werden somit weiter gefördert und transparenter gestaltet

Es wird also ernst und höchste Zeit, sich mit den neuen Vorgaben für den europäischen Markt auseinanderzusetzen. Das ift Rosenheim wird an dieser Stelle die Fenster-, Türen-, Tore- und Fassadenbranche über die praktischen Auswirkungen regelmäßig informieren sowie Anwendungsregeln und Hilfsmittel zur einfachen Umsetzung erarbeiten.



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