Barrierefrei gleich bewegungsfrei
„Barrierefreiheit“ - ein Begriff, der uns immer öfter begegnen wird. Hiermit ist nicht nur gemeint, dass sich Rollstuhlfahrer frei und ungehindert in Wohnungen und Häusern bewegen können. Von der
barrierefreien Gestaltung unserer Bauwerke profitiert auch der Rest der Bevölkerung.
In diesem ifz info werden die Zusammenhänge hinsichtlich der Barrierefreiheit an Türen beleuchtet. Damit insbesondere Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Handicap Türen im privaten Wohn- bereich leicht öffnen und schließen können, müssen diese Elemente u.a. die Anforderungen bezüglich der Leichtgängigkeit erfüllen.
Wie sehen weitere Vorgaben aus und wie erfülle ich sie? Bekomme ich für die Umsetzung möglicherweise sogar Fördergelder? Diese und andere Fragen beantwortet vorliegendes ifz info.
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ifz info TU-07/1 Barrierefreie Türen für den privaten Wohnbereich - [2 MB]



